AGB

Mietbedingungen (AGB)

Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt, der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreien, betriebsfähigen und vollgetankten Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen.

Unterhaltspflicht des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet,
    a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
    b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
    c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen

Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.

  1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.

 Weitere Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
  2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.
  3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
  4. Der Mieter hat bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
  5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 1. bis 4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

Mietpreise und Kaution

Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (max. 24 Std.) incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Die festgelegte Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten in Bar (Wenn verlangt vom Vermieter).

Die Höhe der Mietkaution wird auch durch die Mietdauer bestimmt, d.h. dass bei längeren Mietzeiten die Kaution entsprechend höher angesetzt wird. Als Faustregel gilt, dass die Kaution mindestens so hoch wie der zu erwartende Mietbetrag sein muss. Änderungen hierzu können Sie ggf. mit uns verhandeln.

Abholung

Wir behalten uns vor, bei Geräteabholung eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu berechnen. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.

Mietverlängerung

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die telefonische Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Telefonanruf angenommen.

Zustand der Mietgeräte bei der Übergabe

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Maschinen/Geräte mit Motoren werden vollgetankt übergeben.

Abweichungen davon werden schriftlich notiert und gegebenfalls mit Foto belegt.

Reinigung/Rückgabe

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurück zugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).

Des Weiteren sind Maschinen/Geräte mit Motoren wieder vollgetankt zurück zugeben, auf das richtige Benzingemisch ist zu achten.

Bei unterlassener Reinigung und Betankung wird eine Pauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig. Benzin bzw. Gemisch wird die fehlende Menge (Liter) nach aktuellen Tagespreisen berechnet.

Gerätemängel

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

Haftung

Reklamationen können nur innerhalb einer Woche nach Auslieferung/Abholung des Mietobjektes gelten gemacht werden.

Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung oder Benutzung, Witterung oder Verschleiß entstehen sind nicht von uns zu tragen.

Wird der Mietgegenstand entgegen der Abrede über die Mietdauer verspätet oder mangelhaft zurück gegeben, trägt der Mieter sämtliche dem Vermieter hierdurch entstehende Schäden unabhängig von einem Verschulden Seitens der Mieter, soweit nicht dem Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Der Vermieter hat keine Kenntnis von der Art der Einrüstung!

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)

Verlust

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung

Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Minibagger/Radlader sind mit einer Maschinenbruchversicherung mit 500€ Selbstbeteiligung versichert.

Anhänger ist (sind) mit einer Teilkasko, mit einer Selbstbeteiligung von 150€ versichert.

Legitimation

Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.

Sonstige Bestimmungen

  1. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen.
  2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon

die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile und für sämtliche Ansprüche der Hauptsitz des Vermieters oder – nach seiner Wahl – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.

Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.

04/2024